Asbesthaltige Klebstoffreste sanieren – nicht versiegeln!
Profis wissen es seit langem, vor zwei Jahren wurde es sogar gerichtlich bestätigt: Bei der Sanierung von Fußböden dürfen asbesthaltige Rückstände von Klebstoffen nicht versiegelt bzw. lediglich überdeckt werden.
Denn das Gefährdungspotenial durch den Gefahrstoff Asbest bleibt durch Maßnahmen wie Versiegelungen erhalten.
Eine professionelle Sanierung läuft auf die vollständige Entfernung und Entsorgung aller asbesthaltigen Baustoffe hinaus.
Deshalb: Asbestsanierung den Profis überlassen!
Das Fixabbruchteam ist nach TRGS 519, Anlagen 3 und 4 für die Sanierung von schwach- wie festgebundenen Asbest zertifiziert. Und wir arbeiten ausschließlich mit Recyclinghöfen zusammen, die für die Asbestentsorgung zugelassen sind.
Hier finden Sie Informationen zum entsprechendem Gerichtsurteil zu asbesthaltigen Klebstoffresten.